I. Allgemeine Bestimmungen und Geltungsbereich
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten, soweit nicht anders vereinbart, für alle Geschäftsbeziehungen zwischen LED Displayvertrieb und ihren Kunden. Sie gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht erneut ausdrücklich vereinbart werden. Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.
2. LED Displayvertrieb richtet sich ausschließlich an Geschäftskunden (Unternehmen, juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften), die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Verbraucher im Sinne von § 13 BGB werden nicht bedient. Mit der Annahme dieser AGB erklärt der Kunde, kein Verbraucher zu sein.
3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn LED Displayvertrieb deren Gel tung ausdrücklich schriftlich zustimmt.
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II. Vertragsschluss
1. Angebote von LED Displayvertrieb sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, sie wurden ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet. Produktbeschreibungen, Maße, Gewichtsangaben, Zeichnungen und sonstige technische Daten sind branchenübliche Näherungswerte und keine garantierten Eigenschaften. Änderungen in Form, Farbe, Gewicht oder Technik bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
2. Der Vertrag kommt erst durch die schriftliche Bestätigung von LED Displayvertrieb oder durch die Lieferung der bestellten Ware zustande. Eine Annahmefrist von zwei Wochen gilt, sofern keine andere Frist schriftlich vereinbart wurde.
3. Bestellungen des Kunden sind verbindlich. Für Kaufleute ist der Inhalt von Bestellungen und Vereinbarungen ausschließlich durch die schriftliche Bestätigung von LED Displayvertrieb maßgeblich, sofern der Kunde nicht unverzüglich widerspricht (spätestens innerhalb von sieben Tagen).
4. Ist eine behördliche oder private Genehmigung für die Installation von Geräten erforderlich, obliegt die Einholung dem Kunden, sofern nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart. Genehmigungen sind rechtzeitig vor Installationsbeginn vorzulegen.
5. Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Sofern nicht anders vereinbart, gelten die Preise ab Werk, exklusive Verpackung, Transport, Fracht, Porto und Versicherung. Kosten im Zusammenhang mit internationalen Lieferungen (Zölle, Steuern, Gebühren) trägt der Kunde.
6. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der Selbstbelieferung. Bei Nichtverfügbarkeit der Leistung wird der Kunde unverzüglich informiert und bereits geleistete Zahlungen werden zurückerstattet.
7. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch LED Displayvertrieb.
8. Technische Unterlagen, Zeichnungen, CAD-Daten oder Pläne, die dem Kunden bereitgestellt werden, bleiben Eigentum von LED Displayvertrieb und dürfen ohne schriftliche Zustimmung nicht weitergegeben oder veröffentlicht werden.
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III. Liefer- und Versandbedingungen
1. Die Wahl der Versandart erfolgt nach Ermessen von LED Displayvertrieb, sofern keine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
2. Lieferfristen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet wurden. Verzögerungen durch höhere Gewalt, Streiks oder unvorhersehbare Ereignisse verlängern die Lieferfrist entsprechend. LED Displayvertrieb informiert den Kunden unverzüglich über derartige Verzögerungen.
3. Der Versand erfolgt unversichert. Auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden kann eine Transportversicherung abgeschlossen werden, deren Kosten der Kunde trägt.
4. Teilleistungen sind zulässig, sofern sie für den Kunden zumutbar sind.
5. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung der Ware geht mit Übergabe an den Kunden oder bei Versendung mit Übergabe an das Transportunternehmen auf den Kunden über.
6. Verzögert sich der Versand durch den Kunden, lagert LED Displayvertrieb die Ware auf Kosten und Risiko des Kunden.
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IV. Zahlungsbedingungen
1. Rechnungen sind innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, sofern keine anderen Zahlungsbedingungen vereinbart wurden. Maßgeblich ist der Zahlungseingang bei LED Displayvertrieb.
2. Bei Zahlungsverzug ist LED Displayvertrieb berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu berechnen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
3. Zahlungen sind in der vereinbarten Währung zu leisten. Etwaige Kursverluste gehen zu Lasten des Kunden.
4. Der Kunde ist nur zur Aufrechnung berechtigt, wenn seine Gegenansprüche unbestritten, rechtskräftig (gerichtlich) festgestellt oder von LED Displayvertrieb anerkannt wurden.
5. Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen, wenn dies vorher ausdrücklich vereinbart wurde. Kosten und Spesen trägt der Kunde.
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V. Eigentumsvorbehalt
1. LED Displayvertrieb behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen vor. Während des Eigentumsvorbehalts hat der Kunde die Ware pfleglich zu behandeln und auf eigene Kosten ausreichend zu versichern.
2. Der Kunde ist verpflichtet, LED Displayvertrieb über Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware (z. B. Pfändungen) unverzüglich zu informieren.
3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist LED Displayvertrieb berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.
4. Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Forderungen aus der Weiterveräußerung tritt der Kunde bereits jetzt an LED Displayvertrieb ab. Diese Abtretung nimmt LED Displayvertrieb an.
5. Verarbeitungen oder Umbildungen der Vorbehaltsware erfolgen stets im Namen und Auftrag von LED Displayvertrieb. Bei Vermischung oder Verbindung mit anderen Gegenständen erwirbt LED Displayvertrieb Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen.
VI. Abnahme
1. Bei Lieferung ab Werk kann der Kunde auf eigene Kosten eine Werkabnahme durchführen oder durch geeignete Dritte durchführen lassen. Grundlage hierfür sind die jeweils bei LED Displayvertrieb gültigen Qualitätsdokumente.
2. Führt der Kunde keine Werkabnahme durch, gilt die Anlieferqualität als akzeptiert. Ausgenommen hiervon sind Transportschäden, die nachweislich von LED Displayvertrieb verursacht wurden.
3. Die Kosten für eine Endabnahme vor Ort trägt der Kunde, sofern diese nicht ausdrücklich von LED Displayvertrieb angeboten und schriftlich bestätigt wurde.
4. Maßgeblich für die optische Qualität sind die jeweils gültigen Abnahmebedingungen von LED Displayvertrieb, sofern nicht anders schriftlich vereinbart. Optische Eigenschaften, die darüber hinausgehen, können nicht als Mangel geltend gemacht werden.
5. Im Abnahmeprotokoll erklärt der Kunde, dass er mit dem Liefergegenstand einverstanden ist. Berechtigte und schriftlich festgehaltene Mängel werden von LED Displayvertrieb in angemessener Zeit behoben. Nachträgliche Mängel, die nicht nachweislich von LED Displayvertrieb verursacht wurden, gehen zu Lasten des Kunden.
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VII. Gewährleistung
1. Gebrauchte Waren können Gebrauchsspuren aufweisen, die keinen Mangel darstellen. Beim Verkauf gebrauchter Waren ist die Gewährleistung ausgeschlossen, es sei denn, LED Displayvertrieb ist grobes Verschulden vorwerfbar, ein Mangel wurde arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen. Hiervon unberührt bleibt die Haftung bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach zwingenden gesetzlichen Regelungen, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz.
2. Natürlicher Verschleiß ist von der Gewährleistung ausgeschlossen. Ebenso wird keine Haftung übernommen für Schäden, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage durch den Kunden oder Dritte oder durch unsachgemäße Änderungen oder Reparaturen entstanden sind.
3. LED Displayvertrieb leistet nach eigener Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Mehrkosten, die entstehen, weil der Kunde die Ware nach Lieferung an einen anderen Ort als seine gewerbliche Niederlassung verbringt, trägt der Kunde, sofern LED Displayvertrieb die Installation nicht selbst vorgenommen hat.
4. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, kann der Kunde entsprechend den gesetzlichen Vorschriften die Vergütung mindern, vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz verlangen. Für Schadensersatz gelten die Haftungsbeschränkungen in Abschnitt X.
5. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von zwei Wochen nach Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung. Der Kunde trägt die Beweislast für das Vorliegen des Mangels, den Zeitpunkt der Feststellung und die rechtzeitige Anzeige.
6. Bei Transportschäden hat der Kunde LED Displayvertrieb unverzüglich zu informieren und bei der Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber dem Transportunternehmen oder der Transportversicherung zu unterstützen.
7. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab Lieferung der Ware, sofern keine abweichende Regelung getroffen wurde.
8. Die bloße Präsentation von Waren stellt keine Garantie für deren Beschaffenheit dar.
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VIII. Mietbedingungen
1. Mietverträge enden mit Ablauf der vereinbarten Mietdauer, sofern sie nicht zuvor außerordentlich gekündigt oder verlängert wurden. LED Displayvertrieb stellt die Mietsache samt Zubehör rechtzeitig zur Abholung bereit. Eine Installation oder Einrichtung ist nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, dies wurde ausdrücklich vereinbart.
2. LED Displayvertrieb bleibt Eigentümer der Mietsache sowie etwaig mitgelieferter Software. Der Kunde erhält für die Mietdauer ein nicht ausschließliches Nutzungsrecht. Vervielfältigungen der Software dürfen nur in dem für die Nutzung erforderlichen Umfang erstellt werden. Die Überlassung der Mietsache an Dritte ist ohne schriftliche Zustimmung untersagt.
3. Der Kunde ist verpflichtet, die Mietsache schonend zu behandeln und alle geltenden Vorschriften zu beachten.
4. Mängel, Schäden oder Zugriffe Dritter sind LED Displayvertrieb unverzüglich anzuzeigen. LED Displayvertrieb ist berechtigt, eine gleichwertige Mietsache bereitzustellen.
5. LED Displayvertrieb kann die Mietsache nach vorheriger Abstimmung jederzeit besichtigen und untersuchen. Der Kunde ist zur Unterstützung verpflichtet.
6. Bei Ablauf der Mietzeit hat der Kunde die Mietsache in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, kann LED Displayvertrieb ein Nutzungsentgelt in Höhe des Mietzinses verlangen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten.
7. LED Displayvertrieb kann vom Kunden eine Sicherheitsleistung verlangen. Diese kann durch eine Bürgschaft eines zugelassenen Kreditinstituts erbracht werden.
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IX. Installation und Wartung
1. Für Installations- oder Wartungsverträge gelten die vereinbarten Verrechnungssätze für Arbeitszeit, Zuschläge und Nebenkosten. Sofern keine festen Sätze vereinbart wurden, gilt die übliche Vergütung.
2. Verbindliche Preisangaben erfordern einen schriftlichen Kostenvoranschlag, der kostenpflichtig ist, sofern nicht anders vereinbart. Kosten für Vorarbeiten werden bei Auftragserteilung angerechnet.
3. Der Kunde trägt die Kosten für branchenfremde Arbeiten, Stromanschlüsse, Hebezeuge und sonstige Vorrichtungen. Außerdem ist ein geeigneter Raum für die Unterbringung elektronischer Steuergeräte bereitzustellen.
4. Die Haftung richtet sich nach dem Werkvertragsrecht. Mängelrechte verjähren ein Jahr nach Abnahme, es sei denn, es liegt grobes Verschulden oder ein Verstoß gegen zwingende Vorschriften vor.
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X. Servicevertrag
1. Gegenstand und Leistungsumfang
1.1. Ein Servicevertrag wird zwischen LED Displayvertrieb und dem Kunden separat abgeschlossen und definiert die spezifischen Leistungen, wie Wartung, Reparaturen, technische Unterstützung, Updates oder regelmäßige Inspektionen.
1.2. Die vereinbarten Leistungen, einschließlich der Reaktionszeiten und Serviceintervalle, sind im jeweiligen Vertrag schriftlich festgehalten.
1.3. Wartungs- und Servicearbeiten werden ausschließlich während der regulären Geschäftszeiten durchgeführt, sofern nicht ausdrücklich abweichende Zeiten vereinbart wurden.
2. Vergütung und Kosten
2.1. Der Kunde zahlt für die vereinbarten Leistungen eine festgelegte Pauschale oder Einzelabrechnungen auf Basis erbrachter Leistungen, sofern im Servicevertrag nicht anders geregelt.
2.2. Alle Materialkosten, Anfahrtskosten sowie zusätzliche Aufwände werden gesondert in Rechnung gestellt, wenn sie nicht in der Pauschale enthalten sind.
2.3. Eine Zahlungspflicht des Kunden entsteht unabhängig davon, ob er den Servicevertrag während der Vertragslaufzeit vollständig in Anspruch nimmt.
3. Pflichten des Kunden
3.1. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Durchführung von Servicearbeiten erforderlichen Zugänge, Informationen und Arbeitsbedingungen bereitzustellen.
3.2. Störungen oder Defekte sind LED Displayvertrieb unverzüglich schriftlich mitzuteilen, um eine zeitnahe Bearbeitung zu ermöglichen.
3.3. Der Kunde darf keine eigenmächtigen Reparaturen oder Eingriffe vornehmen, es sei denn, diese wurden von LED Displayvertrieb ausdrücklich schriftlich autorisiert.
4. Reaktionszeiten und Haftungsbeschränkungen
4.1. Die im Vertrag festgelegten Reaktionszeiten beginnen ab dem Zeitpunkt, zu dem LED Displayvertrieb die Störungsmeldung erhält.
4.2. LED Displayvertrieb haftet nicht für Verzögerungen oder Ausfälle, die durch höhere Gewalt, unvorhersehbare Ereignisse oder durch den Kunden selbst verursachte Umstände entstehen.
5. Laufzeit und Kündigung
5.1. Die Laufzeit des Servicevertrages richtet sich nach den individuellen Vereinbarungen. Fehlt eine gesonderte Vereinbarung, gilt eine Laufzeit von einem Jahr mit automatischer Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr, sofern der Vertrag nicht mit einer Frist von drei Monaten vor Ablauf schriftlich gekündigt wird.
5.2. Eine außerordentliche Kündigung durch LED Displayvertrieb ist möglich, wenn der Kunde wesentliche Vertragspflichten verletzt, insbesondere Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllt oder die Wartungsbedingungen nicht einhält.
6. Gewährleistung und Haftung
6.1. LED Displayvertrieb übernimmt keine Gewährleistung für durch den Kunden oder Dritte verursachte Mängel, unsachgemäße Bedienung oder externe Einflüsse (z. B. höhere Gewalt).
6.2. Im Rahmen des Servicevertrages durchgeführte Reparaturen und Wartungsarbeiten unterliegen einer Gewährleistung von zwölf Monaten, beginnend mit dem Abschluss der jeweiligen Arbeiten.
7. Supportleistungen
7.1. LED Displayvertrieb bietet Supportleistungen telefonisch, per E-Mail oder über ein Kundensupportsystem an. Die Verfügbarkeit dieser Dienste richtet sich nach den vereinbarten Servicezeiten.
7.2. Außerhalb der regulären Servicezeiten wird Support nur gegen gesonderte Vergütung erbracht, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist.
XI. Haftungsbeschränkungen und Freistellung
1. Bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten haftet LED Displayvertrieb nicht. Für einfache Fahrlässigkeit bei Verletzung wesentlicher Pflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischen Schaden beschränkt.
2. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder bei zwingenden gesetzlichen Vorschriften.
3. Der Kunde stellt LED Displayvertrieb von Ansprüchen Dritter frei, die durch Handlungen des Kunden entstehen, insbesondere bei Verletzungen von Schutzrechten.
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XII. Schadensersatz bei Nichtabnahme
Bei unberechtigter Nichtabnahme der Ware schuldet der Kunde einen pauschalen Schadensersatz von 30 % des Kaufpreises. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
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XIII. Schlussbestimmungen
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
2. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz von LED Displayvertrieb, sofern gesetzlich zulässig.
3. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Regelungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirtschaftlich gleichwertige Regelung ersetzt.
4. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
5. Willenserklärungen wie Kündigungen oder Rücktrittserklärungen müssen schriftlich erfolgen.
6. LED Displayvertrieb darf die im Rahmen der Geschäftsbeziehung erhobenen Daten gemäß Datenschutzgesetzen verarbeiten und speichern.